I. Allgemeines

1. Die nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für
alle Verkaufs-und Liefergeschäfte der Firma astraWerbetechnik.
2. Alle Nebenabsprachen und Vertragsänderungen bedürfen zu Ihrer
Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB`s unwirksam sein
oder werden, so wird davon der übrige Vertrag und die anderen
Bestimmungen nicht berührt.

II. Preisangebote

1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten
unter dem Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrunde
gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preisangebote
werden in Euro abgegeben. Sie enthalten wenn nicht
ausgewiesen keine Mehrwertsteuer.
2. Bei Kalkulations-oder Druckfehlern behalten wir uns das Recht
der Berichtigung vor.
3. Nachträgliche Änderungen, auf Veranlassung des Auftraggebers,
werden dem Auftraggeber schriftlich vorgelegt.
4. Bei Änderungen von Lohn-und Materialkosten zwischen
Angebotsabgabe und Auftragserteilung oder nach Vertrags-
abschluß kann jeder Vertragspartner die Neufestsetzung des
Preises im Verhandlungswege verlangen, ansonsten gelten
Preisabsprachen ausschließlich wie vorderseitig ausgewiesen.
5. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke Muster und ähnliche
Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlaßt sind, werden
berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Die
Bestimmungen des Abschnitt VII gelten entsprechend.

III. Zahlung, Verzug, Aufrechnung

1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind innerhalb der auf der
Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne jeglichen Abzug
zu zahlen, es sei denn, es werden schriftlich andere Zahlungs-
modalitäten vereinbart.
2. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden ab der 2. Mahnung
Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz
der Bundesbank fällig. Die Geltendmachung weiteren Verzugs-
schadens wird hiermit nicht ausgeschlossen. Gegenüber
Kaufleuten werden ab Fälligkeitstag Fälligkeitszinsen in gleicher
Höhe erhoben, soweit ein beiderseitiges Handelsgeschäft
vorliegt.
3. Unsere Forderungen werden-auch bei Stundung-sofort fällig,
sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrere
Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu
Protest gehen der Auftraggeber die Zahlung einstellt, überschuldet
ist, über sein Vermögen ein Vergleichs-oder Konkursverfahren
beantragt oder eröffnet, bzw. mangels Masse die Eröffnung
abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt, in den oben genannten
Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und vom Vertrag
zurückzutreten.
4. Wechsel werden nur nach Absprache hingenommen. Wechsel-
kosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.
5. Der Käufer kann gegenüber unseren Forderungen nur dann die
Aufrechnung erklären, wenn er eine unbestrittene oder
rechtskräftig festgestellte Gegenforderung hat.
6. Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung
unserer Forderung an Dritte vor.
7. Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründete Bedenken
hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers oder seiner
wirtschaftlichen Verhältnisse so steht uns das Recht zu, nach
unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistungen innnerhalb
einer Woche vom Auftraggeber zu verlangen.
8. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier-oder Karton-
menge, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür
Vorauszahlung verlangt werden.
9. Bei Neukunden machen wir davon gebrauch, bei Rechnungs-
legung 1-3, wenn nicht anders vereinbart, die Bezahlung des
Rechnungsbetrages in Bar, per Scheck, oder per EC-Karte, ohne
Abzug zu verlangen.

IV. Lieferung

1. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer aus-
drücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich
abgeschlossen, bedarf auch die Bestättigung des Liefertermins
der Schriftform.
2. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist
ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach
fruchtlosen Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom
Vertrag zurücktreten.

3. Sollten wir durch behördliche Maßnahmen, höhere Gewalt,
Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung oder auf Grund von
Lieferschwierigkeiten unserer Zulieferfirma an der termin-
gerechten Lieferung gehindert sein, verlängert sich die Liefer-
frist bzw. der Liefertermin um die Dauer dieser Störung. Wird
die Behinderung in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir
berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom
Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß dem
Auftraggeber ein Anspruch auf Nachlieferung oder Schadens-
ersatz zusteht. In diesem Fall sind wir verpflichtet, den Auftrag-
geber unverzüglich zu unterrichten. Dem Auftraggeber steht im
Fall einer Teillieferung das Recht zu, vom Gesamtvertrag
zurückzutreten, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist.
4. Dem Auftragnehmer steht ein vom Auftraggeber angeliefertes
Klischee, Manuskripte, Rohmaterialien und sonstige Gegen-
stände ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur
vollständigen Bezahlung aller fälligen Forderungen aus der
Geschäftsverbindung zu.

V. Beanstandungen

1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware
soweit der zur Korrektur übersandten Vor-und Zwischen-
erzeugnisse zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der
Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich
nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druck-
reiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind
oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen
Freigabeerklärungen des Auftraggebers zu weiteren Herstellung.
2. Beanstandungen sind nur innerhalb von 5 Tagen nach Empfang
der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der un-
verzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen
den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die
Mängelrüge innerhalb von 3 Monaten, nachdem die Ware das
Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintritt.
3. Mängel an einem Teil der gelieferten Ware, berechtigt nicht zur
Beanstandung der Gesamten Lieferung, es sei denn, daß die
Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
4. Auf nicht fachgerecht erbrachte Leistungen, welche der Kunde
auf eigenen Wunsch selbst ausführt, wird keine Haftung
für Leistung bzw. Material übernommen.
5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können
geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet
werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andruck
und Auflagendruck.
6. Mehr-oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage
können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte
Menge.

VI. Verwahrung, Versicherung

1. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wieder-
verwendung dienender Gegenstände sowie Halb-und Fertig-
erzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und
gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin
hinaus aufbewahrt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit.
2. Sollten die vorstehend-bezeichneten Gegenstände versichert
werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu
besorgen.

VII. Eigentum Urheberrecht

1. Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragszeugnisses
eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme,
Klischees, Litographien, Druckplatten und Stehsätze, bleiben
auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des
Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert.
2. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch Ausführung seines
Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt
werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen
Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung
freizustellen.
3. Wir distanzieren uns davon, menschenrechtsverachtende
oder verfassungsfeindliche Inhalte, auch im Auftrag Dritter
weiterzuverarbeiten, beziehungsweise zu veröffentlichen

VIII. Firmentext, Signet

1. Wir behalten uns das Recht vor, unseren Firmentext oder unser
Firmenzeichen nach Maßgabe entsprechender Übungen oder
Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art
anzubringen.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Der Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz unserer
gewerblichen Niederlassung in Nordhausen. Das gilt auch für alle
sich aus Wechsel und Scheck ergebenden Verpflichtungen.
2. Gerichtsstand ist der Sitz unserer Niederlassung in Nordhausen.